Infos zu Corona-Selbsttests der Schüler

30. 05. 2021

Ab dem 12.4. erhalten die Abschlussklassen die Möglichkeit, dass sich die Schüler, nach einer fachgerechten Instruktion, einem Corona-Selbsttest unterziehen können. Dazu benötigen wir die Einverständniserklärung der Eltern.

Ab dem 19.4. besteht eine "Indirekte Testpflicht". D.h. alle Schüler können 2x in der Woche (nur mit Einverständniserklärung der Eltern), einen Corona-Selbsttest machen. Ab einer Inzidenz von 100 (Legt das jeweilige Gesundheitsamt fest), dürfen Kinder ohne Einverständniserklärung zum Selbsttest nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen wieder in den Fernlernunterricht.

 

Wir versichern:

 

Weitere Infos finden Sie hier über diesen Link.

 

Hier finden Sie eine gute Erklärung, weshalb die Testungen an der Schule sinnvoll sind!

 

ppp_selbsttest_corona_im_klassenzimmer.ppsx

erklaerung_eltern_19.04.2021.pdf

 
Foto zur Veranstaltung

 

Veranstaltungsort

AMS - Mensa

 

Veranstalter

AMS

 

Weiterführende Links

Hier finden Sie alle weiteren Infos rund um die Selbsttests an der AMS